Was ist die Haushaltsersparnis?

Von einer Haushaltsersparnis spricht man, wenn der Unterhaltsschuldner (Ex-Partner) mit einem neuen Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Es ist davon auszugehen, dass ihm dadurch Ersparnisse in der täglichen Haushaltsführung entstehen, vorallem durch das eigene Einkommen des neuen Partners. Leben zwei Personen in einem Haushalt, bedeutet dies nicht, dass sich Nebenkosten, Lebensmittelkosten etc. entsprechend proportional verdoppeln. Etwas anderes gilt nur, wenn der neue Partner über keinerlei eigenes Einkommen verfügt und dessen Lebensunterhalt vom Unterhaltsschuldner gänzlich getragen wird. Diese Haushaltsersparnis spielt unter anderem eine Rolle bei der Herabsetzung des Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen sowie bei der Bedarfsberechnung.

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