Schlagwort: Kündigungssschutz
Kündigungsschutz bei künstlicher Befruchtung
Für Schwangere hat der Gesetzgeber im Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz festgelegt. Dieser Schutz beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft, § 9 Abs. 1 MuSchG. Bei künstlichen Befruchtungen stellt sich die Frage, ab wann dieser Kündigungsschutz greift. Besonderheit bei künstlicher Befruchtung Lässt sich eine Frau Eizellen entnehmen und außerhalb ihres Körpers (“invitro”, d.h.…