Opferrechte und Gewaltschutz

Rechtsanwältin Kellotat verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Opfern von häuslicher Gewalt und Stalking. Sie begleitet die Opfer von Straftaten und berät zu den zahlreichen Schutzmöglichkeiten:

  • Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
  • Kontaktverbot
  • Näherungsverbot
  • Belästigungsverbot
  • Überlassung der gemeinsamen Wohnung (Wohnungszuweisung)
  • Übertragung des alleinigen Sorgerecht über die Kinder
  • Aussetzung oder Beschränkung des Umgangsrechtes
  • Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafprozess (Adhäsionsverfahren)
  • Vertretung als Nebenklage im Strafverfahren
  • Versorgungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Jetzt anrufen!